Persönliche Beratung: 040 655 89907

KEIN KAMINOFEN-VERBOT 2024!

Keine Sorge, 2024 gibt es kein allgemeines Verbot für Kaminöfen. Das kürzlich im Bundestag verabschiedete Heizungsgesetz beeinträchtigt die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten nicht. Es besteht lediglich eine Einhaltungspflicht der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die am 31.12.2024 ausläuft und Kamin- bzw. Holzöfen betrifft, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden. Glücklicherweise genießen viele dieser Geräte Bestandsschutz. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Ofen haben oder unsicher sind, ob Ihr Gerät betroffen ist, können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen in allen Belangen behilflich zu sein und Sie zu unterstützen!

 

GEG HAT KEINE AUSWIRKUNGEN AUF KAMINE UND ÖFEN

 

In den letzten Wochen und Monaten wurde viel über Gesetzesänderungen im Heizungsbereich diskutiert und einige Neuregelungen wurden vorgeschlagen. Das GEG, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, konzentriert sich vorwiegend auf zentrale Heizungsanlagen, die oft noch mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betrieben werden. Der Einbau von Heizungen, die auf Biomasse wie Holz oder Pellets basieren, bleibt im Alt- und Neubau weiterhin möglich.

Dezentrale Einzelraumfeuerstätten wie Kamine, Kachelöfen, Kaminöfen und Pelletöfen gelten nicht als zentrale Heizungsanlagen und sind daher grundsätzlich nicht von den Regelungen des GEG betroffen. Sofern neue Feuerstätten die Vorgaben der zweiten Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung einhalten, können sie auch nach 2024 bedenkenlos installiert und betrieben werden. Das aktuelle Gesetz sieht sogar vor, dass dezentrale, handbeschickte Einzelraumfeuerstätten zu 10 % zum Nutzwärmebedarf beitragen können, der zukünftig zu 65 % aus erneuerbaren Energien gewonnen werden soll.

KLIMAFREUNDLICH HEIZEN DANK NACHHALTIGER WALDWIRTSCHAFT

 

Die Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft ermöglicht ein klimafreundliches Heizen, entgegen einiger Vorurteile. Nachhaltige Forstwirtschaft zielt nicht darauf ab, Bäume ausschließlich für die Verbrennung zu fällen, sondern vielmehr hochwertiges Holz für verschiedene Zwecke wie Möbel oder Baustoffe zu produzieren. Dabei entstehen große Mengen an Waldrestholz, das aktuell häufig ungenutzt bleibt und verrottet. Heizen mit Holz setzt dem Klima nicht mehr CO₂ frei als das natürliche Verrotten, nur der Ort der Freisetzung unterscheidet sich.

Außerdem entstehen bei der Holzverarbeitung Rückstände, die unter anderem zu Holzpellets weiterverarbeitet werden. Der Einsatz dieser Pellets in modernen Pelletofen-Anlagen ist gemäß aktuellem Strommix in Deutschland wesentlich klimafreundlicher als die Nutzung einer luftgeführten Wärmepumpe.

Die Feinstaub-Belastung durch Holzverbrennung ist ebenfalls vernachlässigbar, da moderne Kamin- und Kachelöfen zunehmend mit effektiven Feinstaubfiltern ausgestattet sind. Der Austausch alter Holzöfen bis Ende 2024 gemäß den Vorgaben der BImSchV wird diese Emissionen weiter reduzieren

 

 

Previous article:
Next article: